Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August2022 (SächsGVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht aufZugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsenverfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzan-spruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationenüber den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Lauf-zeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhabenbetroffen sind.