Sehr geehrte Eltern,
ich freue mich über Ihr Interesse, Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserem Gymnasium anmelden zu wollen und möchte Ihnen dazu folgende Hinweise geben:

1. Aufnahmekapazität

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an unserer Schule nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schüler aufnehmen zu können.

Für das Schuljahr 2019/20 nehmen wir voraussichtlich sechs Klassen 5 mit jeweils maximal 28 Schülern auf. Sollte es zu einem Kapazitätsengpass kommen, werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung, Standort Dresden, abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen. Die Auswahl der Schüler erfolgt dann im ersten Schritt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien. Die restlichen freien Plätze werden unter allen Bewerbern ausgelost. Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Auswahlverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen. Sie haben die Möglichkeit, auf dem Anmeldebogen und auch bei der Abgabe der Anmeldeunterlagen auf das Zutreffen der nachfolgend genannten Kriterien bzw. auf das Vorliegen einer besonderen Härtesituation hinzuweisen.

Die Aufnahme erfolgt nach sachgerechten Kriterien in folgender Reihenfolge:

  • Länge des Schulweges, d.h., aufgenommen werden zuerst Schüler, für die sich der Schulweg bei Verweisung an ein anderes Gymnasium unzumutbar (d.h. einfacher Schulweg länger als 60 Min. von Tür zu Tür) verlängern würde.
  • Geschwisterprinzip, d.h. aufgenommen werden danach Schüler, die im Schuljahr 2019/20 Geschwister an der Schule haben
  • Wohnortnähe räumlich, d.h., aufgenommen werden danach Schüler, die im Bereich des Schulträgers, d.h., in der Stadt Meißen, wohnen
  • Besonders begabte Schüler, d.h. aufgenommen werden danach Schüler, die eine überdurchschnittliche Begabung / Hochbegabung besitzen (bestätigt durch die Beratungsstelle zur Begabtenförderung – BzB)

Die restlichen freien Plätze werden ausgelost.

2. Anmeldung

Die Bildungsempfehlungen* werden an den Grundschulen am 15.02.2019 und am 21.06.2019 ausgegeben.

* Eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Schüler in der Halbjahresinformation oder am Ende des Schuljahres in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht einen Notendurchschnitt von 2,0 oder besser erreicht hat und keines dieser Fächer mit der Note ‚ausreichend‘ oder schlechter benotet wurde. Auch sollten das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, seine schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums gerecht werden kann.

Die Anmeldung am Gymnasium ist bereits während der Winterferien vom 18.02. bis zum 01.03.2019, montags bis donnerstags von 08.00 – 14.00 Uhr und freitags von 08.00 – 12.00 Uhr im Beratungsraum, Haus A, 1. Etage möglich. In der Woche vom 04.03. bis 08.03.2019 können Sie Ihr Kind montags und mittwochs von 08.00 – 15.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr und freitags von 08.00 – 12.00 Uhr anmelden. Alle Anmeldungen werden – unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung – gleichberechtigt behandelt. Bitte bringen Sie das Original der Bildungsempfehlung sowie die Kopien des letzten Jahreszeugnisses, der letzten Halbjahresinformation, das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde sowie den ausgefüllten Aufnahmeantrag, unterschrieben von beiden Sorgeberechtigten, mit. Geben Sie bitte unbedingt einen Zweitwunsch, besser auch einen Drittwunsch an.

Eltern, deren Kindern die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt wurde, und die wünschen, dass ihre Kinder die Ausbildung am Gymnasium fortsetzen, können ihr Kind ebenfalls bis zum 07.03.2019 anmelden. Die Eltern beantragen damit auch die Teilnahme an einer Beratung im gewünschten Gymnasium. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der Bildungsempfehlung der Grundschule, des letzten Jahreszeugnisses, der letzten Halbjahresinformation und der Leistungserhebung**, die zentral für alle Schüler ohne Bildungsempfehlung am 12.03.2019, 9.30 – 10.40 Uhr im Gymnasium Franziskaneum durchgeführt wird.

**Es ist eine zentral vom SMK vorgegebene schriftliche Arbeit anzufertigen, die die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Arbeitszeit beträgt 60 Minuten, incl. 10 Minuten Einlesezeit.

Die Beratungsgespräche finden vom 14.03.2019 bis zum 21.03.2019 im Gymnasium statt. Anschließend liegt die Verantwortung der Entscheidung bei Ihnen, sehr geehrte Eltern. Bis zum 29.03.2019 können Sie überlegen, welcher Bildungsgang Ihnen für Ihr Kind geeignet erscheint. Sie müssen innerhalb dieser Frist Ihr Kind definitiv an der Oberschule oder am Gymnasium anmelden.

Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 23.05.2019. Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule (Zweit- oder Drittwunsch). Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Unser Ziel ist es, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, so dass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.

Wenn wir für die Aufnahme ein Losverfahren durchführen müssen, erstellen wir in dem Zusammenhang eine Nachrückliste. Später frei werdende Plätze werden über diese Nachrückliste vergeben. Voraussetzungen für die Teilnahme am Nachrückverfahren ist ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag Ihrerseits, der bis spätestens 21.06.2019 am Gymnasium vorliegen muss.

Falls nach Abschluss des ersten Aufnahmeverfahrens wieder Plätze an unserer Schule frei werden, wird ein zweites Aufnahmeverfahren durchgeführt. Zur Teilnahme genügt dann ein formloser Antrag bis zum 01.07.2019. Die Aufnahmebescheide im zweiten Aufnahmeverfahren ergehen schriftlich bis zum 15.07.2019.

3. Hinweise zur Vororientierung auf die II. Fremdsprache ab Klasse 6

Das Franziskaneum bietet Französisch, Latein und Russisch als II. Fremdsprache ab Klasse 6 an. Ab Klasse 8 können die Schüler – unabhängig von der gewählten II. Fremdsprache – zusätzlich Spanisch als III. Fremdsprache lernen. Alle drei Fremdsprachen können bei uns bis zum Abitur belegt werden.

Die endgültige Wahl wird über eine schriftliche Abfrage im Elternbrief zum Ende des ersten Halbjahres der Klasse 5, im Januar 2020, erfolgen. Da wir die Klassen nach pädagogischen Gesichtspunkten bilden, geben Sie bitte bereits bei der Anmeldung als Wunsch / Vororientierung für die II. FS ab Klasse 6 unbedingt zwei Fremdsprachen an. Ein Wunsch wird nach Möglichkeit umgesetzt. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung von Unterricht in einer bestimmten zweiten Fremdsprache besteht nicht. (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 2 Schulordnung Gymnasien Abiturprüfungsordnung [SOGYA] vom 27.06.2012, rechtsbereinigt mit Stand vom 01.08.2014).

4. Erster Elternabend und organisatorische Hinweise

Erhalten Sie, liebe Eltern, am 23.05.2019 den Aufnahmebescheid für Ihr Kind an unserem Gymnasium Franziskaneum, ist diesem die Einladung für den Informationsabend beigelegt. Er findet am Dienstag, 11.06.2019, 18.30 Uhr, in der Aula und anschließend in den Klassenzimmern der neuen 5. Klassen statt.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Zimmer
Schulleiterin